01.01.2020 – 31.12.2027
Durch Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Realisierung von Auslandsaufenthalten soll die grenzüberschreitende Mobilität der Auszubildenden und jungen Fachkräfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen gesteigert werden.
Kleine und mittelständische Unternehmen in der Region sowie deren Auszubildende in der betrieblichen Ausbildung und junge Fachkräfte (bis 1 Jahr nach Abschluss)
Das Programm „Berufsbildung ohne Grenzen“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen der „Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften
(Berufsbildung ohne Grenzen — BoG) – BoG-Richtlinie“ vom 20. November 2019. Die Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und löst die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 11. Dezember 2015 ab. Sie ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
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