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Seminar

Exportkontrolle und Sanktionslistenprüfung

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Lernziele

  • die verschiedenen Ebenen des Exportkontrollrechts
  • die rechtlichen Grundlagen des geltenden Exportkontrollrechts
  • neue Ansätze in der Exportkontrolle im Rahmen der novellierten "Dual-use"-Verordnung
  • verschiedene Genehmigungsarten und die Prüfung auf mögliche Genehmigungspflichten
  • Die Kontrolle des Endverbleibs
  • Die EU-Sanktionsregelungen gegen Iran, Russland und die Ukraine (Krim) im Überblick
  • Die Exportkontrollbestimmungen der U.S.A und Chinas im Überblick

Ablauf

Dieses Seminar findet wochentags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.

Weitere Details

Exportkontrolle und Sanktionslistenprüfung

Verstöße gegen geltende Exportkontrollbestimmungen können für ein Unternehmen mit gravierenden Folgen verbunden sein. Neben strafrechtlichen Konsequenzen, die ab einer bestimmten Schwere möglich sind, drohen immer auch schwere Imageschäden. Immer wichtiger wird es daher, die für eine wirksame Prüfung aller exportkontrollrelevanten Aspekte notwendigen Schritte als unternehmensspezifischen Prozess unter Zuordnung von Rollen, Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen für Außenstehende verständlich zu beschreiben und Prüfergebnisse auch entsprechend zu dokumentieren.


Mit einem systematischen Überblick über die Grundlagen und die Ziele von Exportkontrollen will dieses Spezialseminar zur Sensibilisierung für diesen Themenkomplex beitragen und auch Ansätze für einen verantwortungsbewussten und systematischen Umgang mit dieser Thematik aufzeigen. Ausgehend von den internationalen Exportkontrollregimen werden die sich daraus ableitenden Regelungen der Europäischen Union vorgestellt, die in einigen Teilbereichen noch durch nationale Regelungen ergänzt werden.

Eingegangen wird auch auf die für europäische Unternehmen einschlägigen Anti-Terrorbestimmungen sowie auf die aktuell unter anderem gegenüber Iran, Russland und der Ukraine bestehenden Sanktionsregelungen. Selbstverständlich berücksichtigt diese Veranstaltung die von der EU- Kommission seit 2016 vorangetriebene und seit 9. September 2021 gelende grundlegende Novellierung der europäischen „Dual-use“-Verordnung. Die Neureglungen werden klar gegen die bislang zu beachtenden Bestimmungen abgegrenzt.

Nachdem immer mehr deutsche Unternehmen auch von den exterritorial wirkenden Exportkontrollbestimmungen und Finanzsanktionen der U.S.A. betroffen sind, werden auch diese und die neuen Ansätze Chinas in Sachen Export Control Law in ihren Grundzügen und hinsichtlich einiger Besonderheiten vorgestellt.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die im Unternehmen in exportkontrollrelevante Abläufe eingebunden sind und / oder die sich mit der Strukturierung interner Abläufe im Hinblick auf Exportkontrollrelevanz befassen.

Referent

Christian Treichel
International Trade Consulting Berlin

IHK Ostbrandenburg


Abteilung Aussenwirtschaft

Termine

Datum Info Ort Preis
Auf Anfrage Frankfurt (Oder) 200,00 € Anmelden
Auf Anfrage Eberswalde 200,00 € Anmelden